Satzungsänderung des Schützenvereins

Der Vorstand des Schützenvereins hat sich dazu entschlossen, das Vorstandsteam künftig um bis zu 2 Beisitzer/innen zu erweitern. Die hierfür erforderliche Satzungsänderung soll auf der kommenden Generalversammlung am Sonntag, 9. März 2014 ab 11:30 im Saal Strotmann-Mentrup beschlossen werden.

 

In diesem Zuge ist zusätzlich eine Anpassung der Satzung aus steuerrechtlichen Gründen notwendig.
Für Interessierte:  Es handelt sich um eine Satzungsanpassung nach § 60 Abgabenordnung in Verbindung mit Art. 97 § 1f Abs. 2 EGAO.