1816-1991

175 Jahre Schützenwesen in Westkirchen

Auszug aus der Festschrift
"175 Jahre Schützenwesen in Westkirchen":

 

Um zu den Anfängen des Westkirchener Schützenwesens zu gelangen, muß man in den Unterlagen des Staatsarchivs Münster bis ins Jahr 1816 zurückblättern. Das war die Zeit, in der Europa vor einem gewaltigen Umbruch stand. Napoleons Stern war versunken, Europas Staaten atmeten auf und erhofften sich einen beständigen Frieden durch den Kongreß in Wien. Es wurden wichtige territoriale Entscheidungen getroffen, die die bisherigen Landesgrenzen vieler Staaten veränderten. Westfalen und die Rheinprovinzen, die während der napoleonischen Besetzung zu Frankreich gehört hatten, fielen an Preußen zurück. Dabei blieb die von den Franzosen eingeführte Verwaltungseinteilung dieser Provinzen zunächst bestehen. So gehörte Westkirchen in der damaligen Zeit weiterhin zum Departement Hamm und bildete zusammen mit der Nachbargemeinde Hoetmar eine Bürgermeisterei.

 

Noch während des Widerstandes gegen die Herrschaft Napoleons war erkannt worden, daß die Motivation der preußischen Soldaten gründlich verändert werden mußte. In der preußischen Armee sollten nicht mehr Söldner dienen, die zum Dienste mit der Waffe gekauft oder gepreßt wurden, sondern Männer, die mit der Waffe freiwillig und aus Einsicht Dienst für ihr Vaterland leisten wollten. Das Ziel war, die Verteidigungsfähigkeit Preußens auf ein möglichst breites Fundament zu setzen. Das setzte jedoch voraus, daß viele Menschen möglichst heimatnah in bestimmten Abständen an der Waffe ausgebildet wurden. Diese Art der Ausbildung sollte von den Gemeinden organisiert und überprüft werden.

 

Zur Durchführung dieser Übungen wurden die Bürgermeister mit Verfügung des Oberpräsidenten in Münster vom 27. August 1816 aufgefordert, Scheiben- und Vogelschießen in ihren Gemeinden abhalten zu lassen.

 

In der Gemeinde Hoetmar, zu der Westkirchen in der damaligen Zeit gehörte, fiel die Verfügung des Oberpräsidenten auf fruchtbaren Boden. Am 14. Oktober 1816 schrieb der Bürgermeister Becker an seinen Landrat, den Freiherrn von Ketteler zu Harkotten, er werde veranlassen, daß am 18. Oktober 1816 das erste Schießen auf Brinkmanns-Plätzchen in Westkirchen stattfinde. Auf seine Veranlassung werde dort eine Vogelrute errichtet.

 

Gleichzeitig teilte der Bürgermeister mit, daß er zu Aufsehern dieses Schießens in Westkirchen die „Eingesessenen Nienberg, Günter Zumziel und Große Holtrup, welche mit einem Gewehr umzugehen wissen, bestimmt habe. Schützenkönig werde jedesmal der, welcher den Vogel herunterschieße."

 

Da der Bürgermeister sich darüber im klaren war, daß dieses von „oben" verordnete Schießen nur mittels finanziellem Anreiz in der Bevölkerung durchzuführen war, bat er zugleich darum, fünf Reichstaler aus der Gemeindekasse als Belohnung aussetzen zu dürfen. Hiergegen hatte der Landrat nichts einzuwenden.

 

Wie lange diese Art von Vogelschießen stattgefunden hat, ist unbekannt. Um einen großen Zeitraum kann es sich nicht gehandelt haben, denn am 30. November 1829 teilte der Bürgermeister von Beelen, zu dessen Amtsbezirk Westkirchen nunmehr gehörte, dem Landrat mit, daß in seinem Amtsbezirk keine Vogelschießen stattfinden.

 

Weitere Informationen findet ihr in der Festschrift.

 

Download der Festschrift "175 Jahre Schützenwesen in Westkirchen":

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